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mangelnde Patientenaufklaerung Hagen
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "BEIN - AMPUTATION III" ::
Recklinghäuser-Zeitung vom 23. November 2006 – Beinamputation III
130 000 € SCHMERZENSGELD GEFORDERT
Landgericht: Seniorin (72) wird nach Blasen-OP ein Teil des Dünndarms entfernt und dann das rechte Bein
Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei älteren Menschen die Blase drückt. Die vergleichsweise milde frühere Beschwernis nachts öfter aus dem Bett zu müssen, ist jedoch für eine 72-Jährig nichts im Vergleich zu ihrer aktuellen körperlichen Verfassung. Nach einer Blasenoperation mussten Ärzte der Seniorin einen Teil des Dünndarms entfernen und das rechte Bein amputieren.
Vor der 6. Zivilkammer des Landgerichtes Bochum ist eine Klage der Oer-Erkenschwickerin gegen ein Recklinghäuser Krankenhaus anhängig. Die 72-Jährige wirft dem Krankenhaus Behandlungsfehler und eine nicht ausreichende Patientenaufklärung vor, die Anwälte der Gegenseite bestreiten dies. Im gestrigen Prozessauftakt zeigte sich, dass Gutachten benötigt werden und womöglich auch Zeugen zu hören sind. Bis zu einer Fortsetzung des Verfahrens kann ein Jahr ins Land gehen.
Vertreten wird die Oer-Erkenschwickerin von Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht aus Marl. Er fordert im Namen der Seniorin 130 000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass Spätfolgen nicht auszuschließen sind. „Mir kommt es nicht auf den Profit an“, sagt die 72-Jährige, „mein Leben hat sich schlagartig verändert. Für mich, für meinen Mann und die Kinder ist alles anders geworden. Ich war sportlich, ging gerne schwimmen. Jetzt bin ich völlig zerschnitten und mein Bein ist weg…“
Ursächlich für die Leidensgeschichte seiner Mandantin, so Hermann im Gespräch mit der Stimberg Zeitung, sei die fehlerhafte Operation zur Blasen-Anhebung“ im April 2005 in dem Recklinghäuser Krankenhaus. Eine zur Stabilisierung eingesetzte Schlinge habe sich um den Dünndarm gelegt und ihn nach und nach abgeschnürt-40 Zentimeter Darm hätten daraufhin entfernt werden müssen. Und bei dieser Operation sei ein blutverdünnendes Medikament dem Körper über einen zu kurz bemessenen Zeitraum zugeführt worden. Stefan Hermann: „Statt über 24 Stunden ist das in zwei Stunden durchgelaufen. So kam es zu einer Unterversorgung mit dem Medikament.“ In der Folge hätten sich die Thromben gebildet, nach einem Krankenhauswechsel sei weder in der Marler Paracelsus Klinik noch in der Uni-Klinik Düsseldorf das rechte Bein der 72-Jährigen zu retten gewesen.
„Diese zweite Operation war nur wegen des fehlerhaften ersten Eingriffes notwendig“, sagt Stefan Hermann. „Ich war bei allen Aufklärungsgesprächen dabei. Von Stabilisierungsbändern war nie die Rede. Es hieß, dass es keine Garantie dafür gibt, dass eine Blasenanhebung eine Verbesserung bringt – aber auch keine Verschlechterung“, so der Sohn der 72-Jährigen gestern, „sonst hätte meine Mutter das doch nicht machen lassen.“
Eine Stellungnahme zu dem Verfahren war gestern von den Prozessvertretern des Recklinghäuser Krankenhauses nicht zu bekommen.
Das Neue Blatt Nr. 10 vom 01. März 2006 - Amputation III
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BEIN AMPUTIERT NACH HARMLOSER BLASEN-OP |



